AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FUCHSIUS multi-media GmbH (AGB-Download)

I. Allgemeines - Bestandteil unserer AGB ist unsere 

Datenschutzerklärung nach EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden; frühere etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Lieferungsbedingungen als rechtsverbindlich an.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen in den restlichen Punkten verbindlich.

4. Speziell angefertigte und/oder zugeschnittene Produkte sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

II. Umfang der Lieferpflicht
1. Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Bei mündlicher, telefonischer oder eMail-Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zuschneiden gehört nicht zum Lieferumfang, sofern nicht besonders bestätigt.

2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, z. B. Maße, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferer behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird und die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist.

3. Die in den Prospektunterlagen bzw. in den angefügten Dateien oder in unserer Internetpräsenz abgebildeten Mattenfarben können von den Originalfarben abweichen, da wegen der auf Papier und Textil verschiedenen Lichtreflexion, bzw. unkalibrierten Monitoren, die Farben unterschiedlich erscheinen. Verbindlich können nur die Originalfarbmuster sein.

4. Unsere Standard-Florbreiten für Matten betragen u.a. ca.82cm, 112cm, 147cm und 197cm als Rohware, d.h. vor dem Vulkanisieren. Matten mit umlaufendem Gummirand werden mit Standard-Ausgangsbreiten von ca. 85cm, 115cm, 150cm und 200cm gefertigt (Maße vor dem Vulkanisieren) Beim Beschichten (Vulkanisieren) und im späteren Gebrauch schrumpfen die Matten erfahrungsgemäß ca.3-5 %

5. Falls Matten in Rahmen, Windfang, Türstock etc. bündig eingepasst oder passend zu einer abzudeckenden Fläche verlegt werden sollen, benötigen wir die genauen Rahmen-Innenmaße, bzw. die Maße der abzudeckenden Fläche. Gem.Pkt.4 notwendige Schrumpfungs-Zuschläge bis zu einer maximalen Breite von 200cm mit Rand, bzw.197cm ohne Rand (Maß vor dem Beschichten und Vulkanisieren), werden von uns kalkuliert und individuell angeboten. Die Matten werden auf Wunsch mit Übermaß produziert, vor Auslieferung mehrfach vorgewaschen und zwischen-getrocknet. Die Matten werden dann mit Übermaß, gegebenenfalls ohne umlaufenden Rand geliefert und müssen bauseits vor Ort eingeschnitten werden.

6. Unsere Matten werden, falls nichts anderes vereinbart ist, in rechtwinkliger Form mit oder ohne Rand geliefert. Nichtrechtwinklige Matten (Freesize-Ausführung) können ebenfalls mit oder ohne umlaufenden Gummirand gefertigt werden. Dazu benötigen wir genaue Vorlagen mit den entsprechenden Maßangaben. Da der individuelle Zuschnitt nicht maschinell erfolgen kann, muss der höhere zeitliche Aufwand für den manuellen Zuschnitt zusätzlich kalkuliert werden. Dieses ist von der Form und Art des Zuschnittes abhängig. Wir benötigen die Einzelheiten zu dem gewünschten Zuschnitt mit genauen Maßangaben, möglichst mit einer Skizze.

7. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Angebotes behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.

8. Teillieferungen sind zulässig.

9. Der Abnehmer bestätigt durch diese Auftragserteilung, dass die bestellten Marken- oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ab Betrieb oder Niederlassung des Lieferers ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden extra berechnet, falls im Angebot oder in der Auftragsbestätigung es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

2. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um Anlieferung auf Palette, falls die Eigentum des Lieferers sind.

3. Treten nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsabschluss Materialpreis- oder Lohn- und Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern und Abgaben erhöht, so ist der Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet.

4. Erstlieferungen und Aufträge unter 350,00 € Warenwert können ohne Abzug per Nachnahme berechnet werden, sonst gilt Zahlung netto Kasse sofort nach Rechnungsdatum, sofern nicht mit der Auftragsbestätigung andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.

Der Lieferer behält sich vor, bei Aufträgen von 3.000,00 € und höher ein Drittel der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung in bar anzufordern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so kann der Lieferer auch bei Aufträgen bis zu 3.000,00 € zwei Drittel der Vertragssumme als Anzahlung verlangen.

Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für Protest. Die Kosten für Diskontierung und Einziehen gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe der für Kreditanspruchnahme banküblichen Sätze zu berechnen.

5. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigten den Lieferer ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

IV. Eigentumsvorbehalt
l. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine Verbindlichkeit ten aus den Lieferungen voll getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferers.

2. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt.

3. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung alle die ihm aus der Veränderung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben.

4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

V. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist rechnet nach erfolgter Auftragsbestätigung erst vom Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages an, d.h. nach Eingang aller Unterlagen. Sie ist unverbindlich, aber so bemessen, dass sie bei regelmäßigem Ablauf der Fertigung einbehalten werden kann.

2. Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferern, Fälle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkung der Energieversorgung sowie der verspätete Eingang wesentlicher Rohstoffe befreien den Lieferer von der Einhaltung der Lieferfristen. Sollte sich die Lieferung durch diese Umstände verzögern oder unmöglich werden und den Lieferer kein Verschulden treffen, so sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschossen Im Falle objektiver Unmöglichkeit haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Vl. Gefahrübergang, Versand und Rücksendung von Waren
1. Der Lieferer versendet stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung das Lager verlassen hat.

Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer ist berechtigt, diese Ware auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um länger als 4 Wochen verzögert wird.

2. Versandweg, Versandart und Versandmittel sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport dem Lieferer überlassen.

3. Rücksendekosten: Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren Rücknahmebedingungen: siehe nachfolgende Angaben:

Widerrufsrecht für Verbraucher unter Berücksichtigung von §1 Allgeneines, Punkt 4

(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die 

überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

Sie haben das Recht unter Berücksichtigung von §1 Allgeneines, Punkt 4. binnen 1 Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die 

FUCHSIUS multi-media GmbH
Dieter Fuchsius
Fischertrasse 2
85737 Ismaning / Deutschland
Telefon : 089 - 54 55 82 64 
E-Mail: info@matten.net

mit einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren (z.B. durch einen mit der Post versandten Brief oder mittels E-Mail), diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können den Widerruf formlos nur in schriftlicher Form, z.B. per eMail oder Briefpost vornehmen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Vll. Transportschäden und Versicherung
1. Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort angezeigt werden. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigung eine bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den Schaden zu verlangen. Diese ist uns umgehend einzusenden. Wird verabsäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, wird jeder Ersatzanspruch abgelehnt.

2. Die Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird nur auf Wunsch des Bestellers vorgenommen. Der Lieferer berechnet in diesem Fall die ihm entstandenen Kosten, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versicherurig.

Vlll. Gewährleistungsansprüche
Offensichtliche Mängel müssen binnen 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich gerügt werden. Maßabweichungen (auch wie unter II.4 beschrieben) und Farbabweichungen, insbesondere mögliche Farbabweichungen zwischen Anzeige auf Monitoren und Printvorlagen zu den Originalfarben sind unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Verbindlich sind nur unsere Originalfarbmuster, wobei bei Nachdrucken zu vorangegangenen Lieferungen Farbunterschiede von Charge zu Charge möglich sind. 

Zu beachten sind auch bei gleichen Farbnummern mögliche Farbunterschiede bei unterschiedlichen Floor- und Mattenqualitäten. Dieses gilt besonders, wenn verschiedene Mattenqualitäten nebeneinander verlegt werden. Beachten Sie von der Floorrichtung und vom Umgebungslicht abhängige unterschiedliche Farbenwiedergaben.

Ist die Ware infolge von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Lieferer verpflichtet, sie nach seiner Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller die Ware nicht verändert hat und die Waschvorschriften beachtet hat.

Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Ware sich nicht mehr im Zustand der Ablieferung befindet, d. h. insbesondere, sofern der Besteller die Ware bereits velegt oder benutzt hat und/oder Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten veranlasst hat.

Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Erhalt der Ware. Schadenersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Fall groben Verschuldens oder Vorsatzes.

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers.

2. Gerichtsstand ist München. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Ist der Käufer Gewerbetreibender im Sinne des §4 HGB oder Nichtkaufmann, so wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§688 ff ZPO) an dem Gerichtsstand München geltend gemacht werden können (§ 38 Abs. 3 Ziff. 2b ZPO).

Der Lieferer weist gemäß seiner Datenschutzerklärung gemäß EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) darauf hin, dass zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten in seiner Datenverarbeitungsanlage gespeichert sind.

FUCHSIUS multi-media GmbH * HRB161064 AG München * Geschäftsführer:Dipl.-Ing.Dieter Fuchsius * Fischerstrasse 2 * D-85737 Ismaning * Steuer-Nr.143 13880 428 * AGB fmm 01/18